Wer z. B. von verschiedenen Arbeitgebern Gehalt bezieht, mit seinem Ehegatten bestimmte Lohnsteuerklassen besetzt, Lohnersatzleistungen oder weitere monatliche Einkünfte über dem Freibetrag oder eine stark erhöhte monatliche Rente erhält, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Außerdem verpflichtet sind in Deutschland wohnhafte Personen und solche, die sich primär im Inland aufhalten. Doch auch viele Privatpersonen, die nicht zu der bezeichneten Personengruppe gehören, geben jährlich auf freiwilliger Basis eine Einkommenssteuererklärung ab. Wann sich das lohnt und wann nicht soll nachfolgend erklärt werden. Einkommenssteuererklärung ? Was ist das eigentlich? Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuer, die seitens des Bundes und der Länder auf das Einkommen von Privatpersonen erhoben wird. Sie tritt in unterschiedlichen Erhebungsformen (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) auf und wird mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres fällig. Die Höhe der Einkommenssteuer orientiert sich an der Höhe des zu versteuernden Einkommensbetrages. Bei der Einkommenssteuererklärung handelt es sich um eine schriftlich festgehaltene Erklärung des Steuerzahlers über seine in dem entsprechenden Kalenderjahr eingenommenen Einkünfte. Sie ist dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Inhalt und Prozedere Will jemand ? freiwillig oder nicht ? seine Einkommensteuererklärung abgeben, benötigt er die hierfür vorgesehenen Formulare. Diese sind für gewöhnlich beim Finanzamt zu bekommen oder aber stehen online zum Download zur Verfügung. Die Formulare sind auszufüllen und beim Finanzamt abzugeben. Die Abgabefrist endet für zur Abgabe verpflichtete Personen fünf Monate nach dem steuerrechtlich relevanten Jahr, also am 31. Mai des Folgejahres. Für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung beträgt die Frist vier Jahre. Das bedeutet, dass freiwillige Erklärungen für das Jahr 2009 noch bis zum 31.12.2013 eingereicht werden können.
Vor- und Nachteile der freiwilligen Steuererklärung Obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung nicht für jeden Arbeitnehmer gegeben ist, entscheiden sich viele Privatpersonen dafür, ihrem Finanzamt auf freiwilliger Basis eine solche Erklärung vorzulegen. Eine freiwillige Einkommenssteuererklärung lohnt sich dann, wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Im Steuerjahr 2011 erhielt laut n-tv.de der freiwillige Einkommenssteuererklärer durchschnittlich einen Betrag i. H. v. 800,00 ? von Amts wegen zurück. Rückzahlungen dieser Art sind zu erwarten, wenn
Gegen die Abgabe einer freiwilligen Einkommenssteuererklärung spricht, dass die Erstellung einer solchen viel Zeit in Anspruch nimmt. Insbesondere für Laien ist es oftmals schwierig, sich durch die komplexen Formulare zu bewegen. Ein weiterer Nachteil ist, dass jemand, der freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, auch in den kommenden Jahren unaufgefordert Post vom Finanzamt bekommen könnte. Wird der (ehemalig) freiwillige Steuererklärer erneut vom Finanzamt aufgefordert, ist er zur wiederholten Abgabe seiner Steuererklärung verpflichtet. Steuererklärung ? Ja oder Nein? Ob und inwieweit sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnt, muss im individuellen Fall unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände geklärt werden. Die obenstehenden Stichpunkte stellen hierfür eine geeignete Ausgangsposition dar, von der aus eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation erfolgen sollte.
Bildunterschrift: Unerfahrenen Steuererklärern fehlt schnell der Überblick Bildquelle: wikipedia.de ©Sven Teschke (CC BY-SA 3.0 DE)
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hinzugefügt am: | 15.10.2013 |
Suchbegriffe: | Steuererklärung |