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Letzte Aktualisierung am
12.05.2015, 06:34:31
ID des Eintrages
14987066
Über SCS Sachverständigenbüro Christoph Schmitt
Ich sehe mich verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers - außer bei Schäden unter 700 Euro. Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.
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