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Letzte Aktualisierung am
25.08.2017, 12:30:23
Vöhrenbacher Str. 4/1
78048Villingen-SchwenningenBaden-Württemberg
ID des Eintrages
24222657
Über Ruby & Schindler, Die Kanzlei für Erbrecht
„Wir machen nur Erbrecht" – und das mit Auszeichnung! Wir werden als deutsche Top-Kanzlei für Erbrecht von FOCUS und WIRTSCHAFTSWOCHE empfohlen. Wir sind erfahren: Unsere Fachanwälte bearbeiten pro Jahr über 1000 Fälle im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. Wir helfen Ihnen: Wir erstellen für Sie kluge Testamente oder setzen Ihren Pflichtteil durch. Mit durchdachten Übergaben vermeiden wir unnötige Erbschaftssteuern und sichern den Familienfrieden. Wir sparen Ihnen Geld: Nutzen Sie unsere ausführliche Erstberatung (190 Euro netto), bei der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Preis enthalten sind. Faire Preise sind uns wichtig. Wir machen nur Erbrecht - Überall in Deutschland - RUBY & SCHINDLER - Ihre Fachanwälte und Spezialisten für Erbrecht aus Baden-Württemberg - Erfahren, zuverlässig, bezahlbar. Herr Rechtsanwalt Gerhard Ruby Fachanwalt für Erbrecht Als Volljurist und Kanzleigründer bin ich seit vielen Jahren ausschließlich im Erbrecht tätig und zähle bis heute zu den deutschen Top-Anwälten in meinem Bereich. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent und umfassend zu vertreten, d. h. meine Kanzlei wird Ihnen sowohl rechtliche als auch streitschlichtende Beratung „rund um das Erbrecht" aus einer Hand bieten. Erbrecht In Deutschland ist das Erbrecht durch Art. 14 des Grundgesetzes besonders geschützt. In den §§ 1922 -2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde zudem eine einfachgesetzliche Ausformulierung des Erbrechts durchgeführt. Grundsatz des Erbrechts ist es demnach, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf eine oder mehrere andere Personen übergeht. Als Erblasser hat man aber die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag abzuwandeln und eine andere Erbfolge anzuordnen. Dies kann jedoch nicht willkürlich geschehen. Vielmehr unterliegt der Erblasser hierbei gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Pflichtteilsrecht. Gerade beim Testament gilt es aber, auch bestimmte Formvorschriften nicht außer Acht zu lassen. Das Erben und Vererben sind dennoch keine rein juristischen Angelegenheiten. Vielmehr geht es neben rechtlichen Fragen beim Erben meistens auch um Gefühle und familieninterne Befindlichkeiten. Als erfahrener und kompetenter Berater gehe ich mit diesen Ausnahmesituationen sowohl fachlich kompetent und zuverlässig als auch auf emotionaler Ebene souverän und einfühlsam um. Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, wollen Ihre Vermögensverhältnisse für den Fall Ihres Ablebens rechtzeitig klären oder geht es um erbrechtliche Auseinandersetzungen einer Erbengemeinschaft? Gerne berate ich Sie u. a. auch zu Gestaltungsmöglichkeiten der unternehmerischen Nachfolge oder zu lebzeitigen Vermögensübertragungen bzw. Immobilienübertragungen. Ich übernehme für Sie Ihre Testamentsgestaltung, arbeite Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus, mache Pflichtteils- und Erbansprüche geltend oder wehre diese ab und kümmere mich um Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen. Aus meiner Sicht stellt die Mediation auch im Erbrecht eine gute und sinnvolle Möglichkeit dar, um starre und eingefahrene Rechtspositionen in wirkliche Interessen der Beteiligten „aufzuweichen". Im Idealfall wird am Ende eines solchen Verfahrens ein gemeinsames Ziel erreicht und kostspielige sowie nervenaufreibende Prozesse vermieden. Aufgrund der Tatsache, dass im Erbrecht immer häufiger oft hohe Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach behandelt werden, kann auch ein Schiedsgerichtsverfahren in Ihrem Fall eine denkbare Alternative darstellen. Lassen Sie sich sehr gerne auch hier weiterführend von mir beraten! Ausführliche Erstberatungen ... sind persönlich, telefonisch oder schriftlich (auch per Mail oder im Chat) möglich. Die Erstberatung, die bei uns bis zu 90 Minuten dauern darf, kostet in der Regel 190 Euro zzgl. MwSt. Fragen Sie uns unter [email protected] oder telefonisch (07721 / 63450) an. Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Vom Bahnhof aus können Sie mit dem Bus der Linie 81 bis zur Haltestelle „Vöhrenbacher Straße" fahren, von dort aus erreichen Sie die Kanzlei in nur wenigen Minuten. Sofern Sie mit dem PKW anreisen, können Sie auf dem Parkplatz am Theater eine Parkmöglichkeit finden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ruby-erbrecht.de
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