Steuer-Wissen für Content-Creator
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die Finanzverwaltung NRW alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht hat.
Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen in Form von Produkten, Gutscheinen oder Geschenken, sind steuerpflichtig. "Auf der Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird Schritt für Schritt erklärt, welche Pflichten bestehen, wie die verschiedenen Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW unter anderem weiter aus:
- Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.
- Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.
- Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Hinweis: Die Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator sind unter www.finanzamt.nrw.de/influencer zu finden.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 14.8.2025 (lb)
Fundstelle(n): NWB-Verlag ZAAAJ-97615
Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen in Form von Produkten, Gutscheinen oder Geschenken, sind steuerpflichtig. "Auf der Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird Schritt für Schritt erklärt, welche Pflichten bestehen, wie die verschiedenen Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW unter anderem weiter aus:
- Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.
- Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.
- Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Hinweis: Die Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator sind unter www.finanzamt.nrw.de/influencer zu finden.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 14.8.2025 (lb)
Fundstelle(n): NWB-Verlag ZAAAJ-97615