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25.12.2023, 15:23:26

Anerkennung von Qualifikationen durch den DBS

Die Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbände bieten für Personen mit bestimmten Qualifikationen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und BSA-Akademie Sonderlehrgänge an. Sonderlehrgang für DHfPG/BSA-Absolventen Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach § 64 SGB IX anzubieten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband. Zulassungsvoraussetzungen für Sonderlehrgang Absolventen der BSA-Akademie, die mindestens die folgenden Lehrgänge erfolgreich absolviert haben: Fitnesstrainer/in-B-Lizenz und Trainer/in für Sportrehabilitation oder Lehrer/in für Fitness Absolventen der DHfPG der Studiengänge Bachelor of Arts Fitnessökonomie, Bachelor of Arts Gesundheitsmanagement, Bachelor of Arts Fitnesstraining, Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement Diese Qualifikationen sind im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) Bundesweit anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen sind dazu berechtigt, an den Sonderlehrgängen für Fitnesstrainer des DBS teilzunehmen. Die Anerkennung der Qualifikationen ist für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gültig. Weitere Informationen unter www.dhfpg.de/rehasport


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