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02.12.2024, 21:37:40

Pfändungsschutzkonto - P-Konto Bescheinigung

Der unpfändbare Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1500 Euro je Kalendermonat. Gläubiger können also nur Beträge vom Konto pfänden, die oberhalb dieser Grenze liegen. Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Freibeträge - unter anderem für diejenigen, die unterhaltspflichtig sind, also etwa eine Familie oder einen Partner zu versorgen haben. Dann kommen zu den 1500 Euro gegebenenfalls 561,43 Euro für die erste sowie 312,78 Euro für die zweite bis maximal fünfte Person, für die eine verschuldete Person Unterhalt gewährt, hinzu.

Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus.



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