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DETEKTIV GRAZ - PRO-INVESTIGATIONS.AT

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31.07.2024, 11:11:19

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Über DETEKTIV GRAZ - PRO-INVESTIGATIONS.AT

DETEKTIV GRAZ | DETEKTEI IN GRAZ Privatdetektiv für professionelle Ermittlungen in ganz Österreich, Europa und weltweit. Leider verläuft das Leben nicht immer so, wie wir es uns gewünscht hätten, in schwierigen Zeiten braucht man einen starken Partner, fühlen Sie sich privatem Unrecht ausgesetzt, gegen das Sie sich nicht wehren können da Ihnen die Beweise fehlen? Wir sind Ihr kompetenter und diskreter Ansprechpartner für gerichtsverwertbare Beweissicherung und Dokumentation zur Realisierung Ihrer Rechtsansprüche. Die hohen Erfolgsquoten verdanken wir unserer langjährigen Erfahrung, unterstützt durch modernes Equipment und einem stark ausgeprägten Engagement sowie einem höchst professionellen Team. Eine Detektei zu beauftragen ist eine Frage von Vertrauen, Vertrauen in die fachliche Kompetenz, Seriösität, sowie den vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten und den gewonnenen Informationen. Wir sind ein professionell ansässiges Unternehmen in Graz, Wien & Klagenfurt, ein letzter Hoffnungsschimmer für viele, Spezialisten für weltweite Ermittlungen, Observationen sowie Fahndungen. Versicherungsbetrug Versicherungsbetrug wird in allen sozialen Schichten begangen, da ein neues Smartphone, dort ein Autounfall, hier eine teure Uhr, defekter Fernseher durch Blitzschlag, kaputter Spiegel - die Versicherung übernimmt den Ersatz der Gegenstände. Was aber, wenn das vermeintlich gestohlene Fahrrad im Keller lehnt, der Unfall inszeniert war um danach ab zu kassieren, oder man mit der eigenen Haftpflichtversicherung dem Nachbar einen „kleinen Gefallen“ erweisen möchte. Genau dann, begeht man eine strafbare Handlung. Unsere Detektive sind Spezialisten für Ermittlungen bei vorgetäuschter Berufsunfähigkeit, vorgetäuschtem Diebstahl, Schaden oder Zerstörung durch Brand. Wir unterstützen Versicherungen, Versicherungsagenturen und Versicherungsgruppen mit unserer Fachkompetenz, spezialisiert auf das Gebiet der Aufklärung von Betrugsfällen Krankenstandsmissbrauch „Volkssport Krankenstandsmissbrauch“, „Meer statt Backstube“, „Krankfeiern während der Kündigungsfrist“, Party feiern im Krankenstand“ oder ähnlich gelagerte Meldungen verunsachlichen den Diskurs über die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten. Der Dienstnehmer muss sich im Krankenstand so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird, weiters hat der Dienstnehmer den Anweisungen des Arztes zu folgen. Tut er dies nicht und wird durch bestimmte Tätigkeiten der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst oder die Genesung verzögert, stellt dies einen Entlassungsgrund dar. Sie haben den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, unerlaubter Nebentätigkeit und Krankenstandsmissbrauch ? Zögern sie nicht, kontaktieren Sie uns ! Die Detektivkosten können in den meisten Fällen vom Verursacher gemäß §1295 ABGB zurück verlangt werden. Sorgerecht & Unterhalt Eine Verletzung der Sorgepflicht, Änderung an den Arbeits- und Einkommensverhältnissen des Ex Partners sowie die Aufnahme einer ehelichen oder eheähnlichen Partnerschaft bedingen laut Gesetz die Umstellung der zuvor vereinbarten und getroffenen Unterhaltsregelungen, gerade bei familienrechtlichen Streitigkeiten wenn es um das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder geht, oder sogar eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann hilft der Einsatz unserer Detektei, um die Wahrheit zu dokumentieren und Sie endlich Gewissheit haben. Verleumdung & Üble Nachrede Unwahre Behauptungen, Verleumdungen oder Ehrenbeleidigungen können nicht nur kränken, sondern auch viel Schaden verursachen und Sie in Ihrer Existenz bedrohen! Üble Nachrede ist ein Ehrverletzungsdelikt und Fachbegriff aus dem Strafgesetzbuch, der Tatbestand der Üblen Nachrede liegt laut §111 StGB vor, wenn man eine falsche Behauptungen über jemanden äußert oder verbreitet, welche dazu geeignet ist, denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Grundsätzlich sind die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung relativ ähnlich. Bei der Üblen Nachrede wird eine falsche Behauptung über jemanden getätigt, ohne zu Wissen, ob diese Behauptung auch tatsächlich richtig ist. Die Verleumdung hingegen ist eine bewusst falsche Verdächtigung einer strafbare Handlung. Beharrliche Verfolgung | Stalking Die Ziel unserer Detektei bei Stalking ist beendet - wenn die Belästigung beendet ist, die immer wiederkehrende Bedrängung des Stalkers kann beim Opfer gravierende psychische, körperliche und finanzielle Schäden hervorrufen. Stalking ist das beharrliche Verfolgen einer Person gegen deren erklärten Willen und das über Telefonterror, Kontaktaufnahme über Dritte, über Rufmord, über ganz viele unterschiedliche kreative Methoden, in Österreich gilt seit 1. Juli 2006 das sogenannte "Anti-Stalkinggesetz" (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der "beharrlichen Verfolgung"), das Opfer von Belästigungen besser schützt. Der Stalker sucht die räumliche Nähe des Opfers, stellt mithilfe von Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer her, oder bestellt unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen in dessen Namen. Betrug, Untreue und Diebstahl ? In Österreich werden laut einer Statistik 4 von 10 Fällen von Wirtschaftskriminalität durch externe Täter begangen, davon wiederum 68% durch „Frenemies“, ein aus „friend“ und „enemy“ zusammen gesetztes Wort. Bei diesen Personen handelt es sich um betroffene, welche mit dem Unternehmen zusammen arbeiten, Vertreter, Kunden, Lieferanten, sowie externe Dienstleister. In den vergangenen zwei Jahren ist fast jedes zweite Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden, die Tendenz ist stark steigend. Aus einer Studie geht hervor, dass die Quote von 36% im Jahr 2016 auf nunmehr 49% angestiegen ist. Immer komplexere Ausprägungen von wirtschaftskriminellen Handlungen wie Untreue, Sabotage, Korruption, Betrug und Diebstahl führen zu existenzbedrohenden Risiken für ihr Unternehmen. Probleme in Ehe -und Partnerschaft ? Kaum eine andere Emotion ist so zerstörerisch und quälend wie die Eifersucht - begründet oder unbegründet! Sie vermag selbst die größte Liebe zum Scheitern verurteilen. Was früher in der Beziehung in Balance war, gerät mit dem Verdacht der Untreue oder des Ehebruchs komplett aus den Fugen, Die Angst legt sich wie eine dunkle Wolke über Sie - ohne Aussicht auf einen Ausweg! Sie merken wie sich ihr Partner verändert und finde keine Erklärung wie Untreue oder Ehebruch? Ob Wahrheit oder Lüge! Investigative Spezialisten für professionelle Observationen & Ermittlungen, wir unterstützen Sie diskret und kompetent mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, denn Sie haben das Recht die Wahrheit zu erfahren! Streitige Scheidung Bei der streitigen Scheidung wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Die Klage kann am Amtstag mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingebracht werden. Die Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Gründe für die Scheidung und entsprechende Beweismittel beinhalten. Zu Beginn der Verhandlung hat der Richter auf eine Versöhnung hinzuwirken. Dabei wird auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung erörtert. Führen die Versöhnungsversuche zu keinem Erfolg, werden alternative Beratungsangebote nicht in Anspruch genommen und kann auch keine einvernehmliche Scheidung erzielt werden, wird das streitige Scheidungsverfahren fortgeführt. Das streitige Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Durch eine streitige Scheidung wird meist nur die Scheidung der Ehe erreicht. Die daraus resultierenden Folgen (beispielsweise Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche, Regelung der Obsorge) müssen in gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Einvernehmliche Scheidung Während die einvernehmliche Scheidung nur auf beiderseitigem Wunsch der Ehepartner beantragt werden kann, erfolgt beim streitigen Scheiden eine Scheidungsklage. Damit ist diese Trennung Teil eines Zivilverfahrens, wodurch der gesamte Prozess um ein Vielfaches aufwendiger ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eheleute müssen seit mindestens einem halben Jahr getrennt sein, können aber noch im selben Haushalt leben. Die Ehe muss allerdings als endgültig unrettbar angesehen werden. Eine Kontoführung muss getrennt erfolgen. Der Scheidungsantrag wird gemeinsam schriftlich oder mündlich eingebracht.


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