Die Anwaltskanzlei Lutz S. Weyer berät Sie in allen Rechtsfragen um die Themen Verkehrsrecht, Maklerrecht und Mietrecht. Von der Erstberatung z.B. nach einem Verkehrsunfall bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind wir für Sie da. Wir holen die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und setzen uns mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners auseinander, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Hierzu gehören besonders Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. In Bürogemeinschaft mit zwei weiteren erfahrenen Rechtsanwälten, u.a. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, nutzen wir auch deren Erfahrung und Kompetenz bei Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten des Zivilrechts oder Strafrechts. Im Maklerrecht prüfen wir Ansprüche aus Maklervertrag, d.h. Provisionsansprüche des Immobilienmaklers ebenso wie die Abwehr unberechtigter Forderungen des Maklers. Über Ihre Erfolgsaussichten im Gerichtsprozess beraten wir Sie.