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Bei der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems hat der Betriebsrat ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Mit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird die Einhaltung der Vorgaben Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch behördlich überprüfbar.
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht klare Vorgaben und gestaffelte Übergangsfristen vor - TimeSec bietet praxiserprobte Lösungen für KMU und Großbetriebe.
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung - TimeSec hilft Unternehmen, die Anforderungen rechtzeitig und einfach umzusetzen.
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfa
Berlin, Oktober 2025 - Auf Baustellen zählt jede Sekunde. Steigende Anforderungen, Fachkräftemangel und neue gesetzliche Vorgaben machen präzise Zeiterfassung wichtiger denn je.
Ab 2025 wird digitale Zeiterfassung Pflicht - mit TimeSec wird sie zur Chance: Bau- und Handwerksbetriebe sparen tausende Euro und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben rechtssicher.
Digitale Zeiterfassung wird Pflicht: Bau- und Handwerksbetriebe brauchen rechtssichere Lösungen. TimeSec bietet praxisnahe Software, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.